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   BFH, 19.03.1971 - III R 95/69   

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https://dejure.org/1971,1321
BFH, 19.03.1971 - III R 95/69 (https://dejure.org/1971,1321)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1971 - III R 95/69 (https://dejure.org/1971,1321)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1971 - III R 95/69 (https://dejure.org/1971,1321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung einer Last - Gewährung von Ruhegeldern - Rechtsfähige Unterstützungskasse - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Anwartschaften der Hinterbliebenen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BewG i. d. F. vor BewG 1965 § 62 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 554
  • VersR 1971, 972
  • DB 1971, 1286
  • BStBl II 1971, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.10.1965 - III 28/61 U

    Absetzen einer Schuld für fehlendes Deckungskapital einer bestehenden

    Auszug aus BFH, 19.03.1971 - III R 95/69
    Bei der Bemessung der Last, die ein Unternehmen, das sich zur Gewährung von Ruhegeldern an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige einer rechtsfähigen Unterstützungskasse bedient, nach dem Urteil III 28/61 U vom 22. Oktober 1965 (BFH 84, 4, BStBl III 1966, 3) bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Kapitalwert der laufenden Leistungen und dem gesamten Kassenvermögen abziehen kann, sind in den Kapitalwert der laufenden Leistungen nicht die Anwartschaften der Hinterbliebenen einzubeziehen, und es ist diesem Kapitalwert das gesamte Kassenvermögen, nicht ein diesem Kapitalwert entsprechender Teil des Kassenvermögens, gegenüberzustellen.

    Es führte im wesentlichen aus: Nach der Rechtsprechung des BFH, insbesondere nach dem Urteil III 28/61 U vom 22. Oktober 1965 (BFH 84, 4, BStBl III 1966, 3), sei ein Unternehmen, das sich zur Gewährung von Renten an seine Arbeitnehmer und deren Angehörigen einer rechtsfähigen Unterstützungskasse bediene, bei der Einheitswertfeststellung des Betriebsvermögens zum Abzug des Kapitalwerts der laufenden Rentenleistungen der Unterstützungskasse unter Berücksichtigung des gesamten Kassenvermögens der Unterstützungskasse berechtigt.

    Diesem Kapitalwert sei nach dem BFH-Urteil III 28/61 U (a. a. O.) das gesamte Kassenvermögen gegenüberzustellen.

    Das BFH-Urteil III 28/61 U (a. a. O.) führe deshalb zu einem unlogischen und wirtschaftlich unrichtigen Ergebnis.

    Das FG hat seiner Entscheidung das Urteil des Senats III 28/61 U (a. a. O.) zugrunde gelegt.

    Der Senat hat bereits in dem Urteil III 28/61 U (a. a. O.) hervorgehoben, daß das Kassenvermögen in erster Linie der Deckung der laufenden Renten dient.

    Der Senat wollte jedoch, wenn er im Urteil III 28/61 U (a. a. O.) den Abzug einer Last beim Trägerunternehmen zuließ, nur eine Gleichstellung des Trägerunternehmens mit anderen Unternehmen herbeiführen, bei denen -- ohne Einschaltung einer Unterstützungskasse -- den Arbeitnehmern gegenüber eine rechtsähnliche tatsächliche Verpflichtung zur Zahlung von Renten besteht.

    Es muß deshalb bei der im Urteil III 28/61 U (a. a. O.) vertretenen Auffassung verbleiben, daß dem Kapitalwert der laufenden Leistungen das gesamte Kassenvermögen gegenüberzustellen ist.

  • BFH, 18.05.1984 - III R 38/79

    Betriebsvermögen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens -

    Der Senat verweist hierzu auf seine Entscheidungen vom 22. Oktober 1965 III 28/61 U (BFHE 84, 4, BStBl III 1966, 3) und vom 19. März 1971 III R 95/69 (BFHE 101, 554, BStBl II 1971, 421).
  • BFH, 10.11.1972 - III R 19/71

    Vermögensabgabe - Vermögen einer Gebietskörperschaft - Kapitalwert von

    Schließlich hat der Senat in seinen Urteilen III 28/61 U vom 22. Oktober 1965 (a. a. O.) und III 95/69 vom 19. März 1971 (BFH 101, 554, BStBl II 1971, 421) den Wert der an eine rechtsfähige Unterstützungskasse eines Unternehmens regelmäßig geleisteten Zuwendungen des Trägerunternehmens bei diesem als abzugsfähige Last anerkannt.
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